Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen!
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Als ein “beschämendes Signal” bezeichnete die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig die erneute Weigerung der CDU im Bundesrat, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen. Die Rücknahme sei seit Jahren überfällig.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde bereits vor 20 Jahren beschlossen. Sie legt Standards zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen fest und sieht für alle unter 18-Jährigen Zugang zu Bildung, Schutz vor Gewalt und andere Rechte vor. Allein: In Deutschland ist die Konvention noch nicht vollständig umgesetzt. Für Flüchtlingskinder gelten Vorbehalte.
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Der Jugendhilfe eine Zukunft!
Nachdem der Bezirk HH-Mitte in den letzten 10 Jahren aufgrund der Sparauflagen des Senates bei fast allen Trägern und fast allen Projekten im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit immer und ständig streichen mußte, fehlen nicht nur Personal- und Sachmittel, sondern auch die notwenigen Investitionen, um in den Kinder- und Jugendeinrichtungen des Bezirk ein attraktives und zeitgemäßes Angebot vorzuhalten. Die ursprünglich vom SPD/GAL- Senat geplante Umschichtung zwischen den Bezirken war für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit zeitlich streng von 1997 bis 2001 begrenzt, wurde dann aber vom CDU-Senat jährlich erneuert. Die oft proklamierten und beworbenen “Etaterhöhungen” in der hamburgischen Jugendhilfe sind immer nur Leuchturmprojekte gewesen, bei denen einzelnen Einrichtungen für maximal zwei Jahre Gelder zugewilligt wurden. Eine nachhaltige Planung von Jugendhilfe war weder den Trägern der offenen Kinder- und Jugendhilfe noch den Jugendhilfeausschüssen möglich. Eine bloße Veränderung des Verteilungsschlüssels, egal ob nach JEW oder nach KESS, reicht hierbei nicht aus. Die Umschichtung zwischen den Bezirken muß aufhören. Dem folgend hat der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte aufgrund eines Antrages der SPD und der GAL-Fraktion in seiner Sitzung am 27.10.2008 beschlossen:




