Mein Mandat

Im Jahr 2001 bin ich der SPD beigetreten. Der Grund war recht einfach: Ich wollte mich einmischen.

Stark und Solidarisch

Für unseren Bezirk lohnt es sich, hart zu arbeiten. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich ihn noch attraktiver und lebenswerter machen.

Über Falko Droßmann

1973 Geboren am 11. Dezember in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis)

Über Falko Droßmann

Gabriele Dobusch, MdHB

Gabriele Dobusch, MdHB

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will die Gleichstellung homosexueller Menschen stärken und dazu den Artikel 3 des Grundgesetzes erweitern. Konkret soll der Absatz 3 des Artikels 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die über eine Hamburger Bundesratsinitiative erreicht werden kann. Einem entsprechenden SPD-Bürgerschaftsantrag haben sich die Fraktionen von CDU und GAL jetzt angeschlossen. “Es ist gut, dass sich die Regierungsfraktionen GAL und CDU an unserer Initiative beteiligen”, sagte die die Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion für Gleichstellung, Lesben und Schwule Gabi Dobusch.

Bisher heißt es in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (siehe unten) – „Hamburg könnte mit einer Bundesratsinitiative das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz unterstützen und damit einen Beitrag zur Gleichberechtigung leisten“, sagte Dobusch.

Sie sei froh darüber, “dass CDU und GAL dieses wichtige Anliegen unterstützen. Gerade in Hinblick auf die Diskriminierung, die Homosexuelle in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik erfahren mussten, halte ich das für mehr als angebracht“, sagte Dobusch. „Wir haben rund um den Christopher-Street-Day diskutiert und argumentiert – auch mit den Regierungsparteien. Jetzt ist es Zeit zu handeln.“

Bundesweit waren zum diesjährigen CSD Hunderttausende auf die Straße gegangen – auch um der Forderung nach Ergänzung des Artikels 3 Nachdruck zu verleihen. Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) wurden Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt. Eine Experten- und Expertinnen-Runde, die auf Einladung der SPD-Bürgerschaftsfraktion am 4. August im Rathaus zu diesem Thema diskutierte, hatte eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes befürwortet.

„Der Artikel 3 in seiner heutigen Form hat die Diskriminierung von Homosexuellen in der jungen Bundesrepublik nicht verhindern können. Die Grundgesetzänderung würde klar unterstreichen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht mit dem Selbstverständnis unseres Staates zu vereinbaren ist“, sagte Dobusch. Dies sei gerade in einer vielfältigen Gesellschaft dringend geboten.

Grundgesetz
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.