Der Bundesrat hat heute der Reform der Erbschaftssteuer zugestimmt. Das Gesetz ist ein Erfolg für die SPD: Die Erbschaftssteuer bleibt erhalten, kleine und mittlere Erbschaften sind im engen Familienkreis aber faktisch steuerfrei.
Ein ganz besonderer Erfolg ist aber die Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Hier hatte sich die CDU/CSU bis zuletzt massiv gegen jede Verbesserung gesperrt und an der bisherigen diskriminierenden Regelung festgehalten.
Für die SPD steht fest: Familie, das sind Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner. Diese sollen von der Erbschaftssteuer weitestgehend verschont bleiben. Es ist für die SPD nicht hinnehmbar, dass der Staat nach dem Tode des einen den überlebenden Partner zum Verkauf der gemeinsamen Wohnung zwingt. Wenn zwei Menschen – egal, ob hetero- oder homosexuell – füreinander Verantwortung übernehmen, ihr Leben gestalten und einen gemeinsamen Besitzstand aufbauen, dann hat der Staat dies zu würdigen – zumal der Staat eingetragenen Partnern ja auch Pflichten abverlangt.
Eingetragene Lebenspartner – und auch Ehegatten – können jetzt ohne Wertgrenze Wohneigentum, in dem sie bereits leben, steuerfrei erben. Voraussetzung ist, dass der überlebende Partner das Wohneigentum zehn Jahre lang weiter nutzt und es in dieser Zeit nicht verkauft, vermietet oder verpachtet.
Außerdem hat die SPD – wieder gegen den Widerstand von CDU/CSU – einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner durchgesetzt. Hier hatten die Unionsparteien bis zuletzt versucht, über das (durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verworfene) Konstrukt des “Abstandsgebot zur Ehe” einen geringeren Freibetrag für Lebenspartner durchzudrücken. Die Verhandlungsführer der SPD haben dem aber nicht nachgegeben.
Leider konnte nicht durchgesetzt werden, dass Lebenspartner die Steuerklasse I erhalten. Die jetzt getroffenen Regelungen stellen über Freibetrag und Wohneigentumsregelung aber sicher, dass die überwiegende Mehrzahl aller Erbschaften steuerfrei bleibt. Damit ist auch die Diskriminierung von Lebenspartnern im Erbfall nahezu beendet.
Weiterhin gilt, daß es Fortschritt bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben nur mit der SPD gibt.




